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Barrierefreiheit · Nürnberg

Barrierefreie Website Nürnberg

In Nürnberg ist Barrierefreiheit für viele Unternehmen nicht nur eine Frage des BFSG, sondern eine Vergabebedingung. Wer für Kommunen, Verkehrsbetriebe oder größere Konzerne arbeitet, wird danach gefragt – und braucht dann mehr als die Aussage, man habe es berücksichtigt.

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Prüfung gegen WCAG 2.1 AA

Wir prüfen deine Website systematisch gegen die Kriterien, auf die sich BFSG und Ausschreibungen beziehen: Kontraste, Tastaturbedienung, Bedienelement-Beschriftungen, Struktur, Fokus-Sichtbarkeit, Fehlermeldungen in Formularen. Ergebnis ist eine Mängelliste mit Priorität, nicht nur eine Punktzahl.

Nachweise für Vergabeverfahren

Du bekommst eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Prüfumfang, Ergebnis, verbleibenden Einschränkungen und Kontaktweg für Rückmeldungen. Das ist genau das Dokument, das in Ausschreibungen verlangt wird – vage Zusagen genügen dort nicht.

Auch die schwierigen Teile

PDF-Dokumente, Formularstrecken, Tabellen mit technischen Daten, eingebettete Konfiguratoren: Das sind die Stellen, an denen es bei Industrie- und B2B-Websites tatsächlich hakt. Wir gehen sie an, statt uns auf die leichten Punkte zu beschränken.

Barrierefreiheit als Vergabekriterium

Öffentliche Stellen unterliegen in Deutschland eigenen, teils strengeren Regeln zur digitalen Barrierefreiheit. Das wirkt auf ihre Auftragnehmer zurück: Wer Software, Portale, Schulungsunterlagen oder Websites für eine Kommune, einen Verkehrsbetrieb oder eine Behörde in der Metropolregion liefert, muss die Anforderungen erfüllen und nachweisen können. Auch große Industrieunternehmen ziehen Barrierefreiheit inzwischen in Lieferantenfragebögen ab. Für Nürnberger B2B-Unternehmen ist das häufig der eigentliche Anlass – nicht die Bußgelddrohung, sondern die Frage im Ausschreibungsformular, auf die man eine belegbare Antwort braucht.

Häufige Fragen zu Barrierefreie Website in Nürnberg

Wir liefern an eine Kommune. Welche Anforderungen gelten für uns?

Meist die, die der Auftraggeber weitergibt – häufig WCAG 2.1 Stufe AA mit Nachweis. Maßgeblich ist der Text der Ausschreibung; den lesen wir mit dir gemeinsam und leiten daraus den konkreten Umfang ab. Die vertragliche Bewertung gehört zu deinem Anwalt.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay als Lösung?

Nein, und wir empfehlen es ausdrücklich nicht. Solche Einblendungen beheben die Ursachen nicht, behindern Screenreader teilweise sogar und sind bereits Gegenstand von Beschwerden gewesen. In Ausschreibungen zählen sie nicht als Nachweis.

Wie lange dauert eine BFSG-Umsetzung bei einer größeren Unternehmenswebsite?

Prüfung und Mängelliste in ein bis zwei Wochen, Umsetzung je nach Befund vier bis zehn Wochen. Den größten Teil der Zeit beanspruchen selten das Design, sondern Formulare und Dokumente.

Bereit für Barrierefreie Website in Nürnberg?

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