Barrierefreiheit · Fürth
Barrierefreie Website Fürth
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Fürther Betriebe wissen nicht, ob es sie betrifft – und bekommen entweder Panikmails von Anbietern oder gar keine Auskunft. Wir sagen dir zuerst, ob du überhaupt betroffen bist, und arbeiten erst danach.
Erst prüfen, ob es dich betrifft
Wir sehen uns Rechtsform, Größe und Angebot an und sagen dir offen, ob du unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fällst. Wenn ja, empfehlen wir keine Umsetzung, die du nicht brauchst – höchstens die Punkte, die deine Website ohnehin besser machen.
Barrierefrei ist auch ohne Pflicht nützlich
Größere Schrift, guter Kontrast, Bedienbarkeit ohne Maus: Davon profitieren gerade in Fürth viele Kunden im höheren Alter – oft die zahlungskräftigste Gruppe. Diese Verbesserungen kosten wenig und wirken unabhängig von jeder gesetzlichen Frist.
Umsetzung in verständlichen Schritten
Wenn Handlungsbedarf besteht, bekommst du eine Liste mit Priorität und Aufwand statt eines Prüfberichts voller Fachbegriffe. Wir arbeiten die Punkte ab, die Nutzer wirklich blockieren, bevor wir uns um Formalien kümmern.
Die erste Frage ist nicht wie, sondern ob
Das BFSG richtet sich an Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen – grob gesagt unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Viele Fürther Handwerksbetriebe und kleine Praxen fallen darunter und müssen nichts tun. Umgekehrt gibt es Bereiche, in denen es unabhängig von der Größe eng wird, etwa im Online-Handel. Bevor irgendjemand ein Angebot schreibt, klären wir also, in welche Gruppe du gehörst. Das kostet dich ein Gespräch – und erspart dir im Zweifel eine Investition, die du gesetzlich nicht brauchst. Die verbindliche rechtliche Einordnung gehört allerdings in die Hände eines Anwalts, nicht einer Agentur.
Häufige Fragen zu Barrierefreie Website in Fürth
Gilt das BFSG für meinen kleinen Betrieb in Fürth?
Möglicherweise nicht. Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Ausnahmen von der Ausnahme gibt es unter anderem im Online-Handel. Die verbindliche Einordnung sollte ein Anwalt vornehmen – wir schauen mit dir vorab, wie wahrscheinlich der Fall ist.
Was passiert, wenn ich betroffen bin und nichts mache?
Zuständige Marktüberwachungsbehörden können Mängel beanstanden und Maßnahmen anordnen; es sind auch Bußgelder vorgesehen. Praktisch häufiger sind derzeit Beschwerden von Nutzern und Hinweise von Wettbewerbern. Das genaue Risiko in deinem Fall bewertet ein Anwalt.
Wie aufwendig ist die Umsetzung bei einer normalen Firmenwebsite?
Bei einer überschaubaren Seite ohne Shop ist ein großer Teil in wenigen Tagen erledigt – Kontraste, Beschriftungen, Tastaturbedienung, Struktur. Aufwendig wird es bei Formularstrecken, Buchungssystemen und PDF-Dokumenten.
Bereit für Barrierefreie Website in Fürth?
Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch herausfinden, wie wir dir helfen können – unverbindlich und auf den Punkt.
