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Webdesign · Steuerberater

Webdesign für Steuerberater

Steuerberater haben ein anderes Problem als die meisten Dienstleister: Nicht die Mandanten fehlen, sondern die Kapazität. Eine Kanzleiwebsite muss deshalb zwei Zielgruppen bedienen – Mandanten, die passen sollen, und Fachkräfte, die man dringend braucht.

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Wunschmandate ansprechen, andere freundlich abhalten

Wir formulieren so, dass klar wird, für wen die Kanzlei arbeitet: Branchen, Unternehmensgrößen, Themenschwerpunkte wie Nachfolge oder Auslandsentsendung. Das reduziert Anfragen, die ohnehin abgelehnt würden, und erhöht den Anteil passender Erstgespräche.

Karrierebereich, der wirklich bewirbt

Steuerfachangestellte suchen wie alle anderen zuerst online. Ein Bereich mit Einblick in Arbeitsweise, Software, Fortbildung, Arbeitszeitmodell und Team wirkt stärker als jede Anzeige. Bewerbung per Formular in zwei Minuten, nicht per Anschreiben-PDF.

Digitale Zusammenarbeit erklären

Belegupload, Mandantenportal, digitale Lohnabrechnung: Viele Mandanten wissen nicht, wie das praktisch abläuft, und zögern deshalb. Wenn die Website den Ablauf zeigt, wird der Wechsel zu dir deutlich einfacher – gerade bei Unternehmen, die aus einer papierbasierten Kanzlei kommen.

Zwei Zielgruppen auf einer Website

In vielen Kanzleien ist die Auftragslage gut und der Engpass sitzt intern: Es fehlen Steuerfachangestellte und Berufsträger. Eine Website, die nur um Mandanten wirbt, verschenkt deshalb die Hälfte ihrer Wirkung. Umgekehrt gilt aber auch, dass nicht jeder Mandant erwünscht ist – wer nur die günstigste Einkommensteuererklärung sucht, bindet Kapazität, die für Unternehmensmandate fehlt. Eine gute Kanzleiwebsite steuert deshalb aktiv: Sie beschreibt, für welche Mandantengruppen die Kanzlei arbeitet, wie die digitale Zusammenarbeit abläuft und welche Erwartungen an beide Seiten bestehen. Und sie hat einen Karrierebereich, der zeigt, wie es ist, dort zu arbeiten – nicht nur eine Stellenanzeige im PDF-Format.

Häufige Fragen zu Webdesign für Steuerberater

Welche Werbebeschränkungen gelten für Steuerberater?

Werbung ist zulässig, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Einzelauftrag gerichtet ist; berufswidrige, marktschreierische Werbung ist untersagt. Wir halten uns an diesen Rahmen und stimmen Grenzfälle mit dir und deiner Kammer ab.

Sollen wir Preise oder Honorare nennen?

Vollständige Honorartabellen sind wegen der Gebührenverordnung selten sinnvoll. Hilfreich ist, den Rahmen und die Abrechnungsart zu erklären – das nimmt Interessenten die Scheu anzufragen, ohne eine Preisbindung zu suggerieren.

Bringt eine neue Website tatsächlich Bewerbungen?

In der Praxis ja, wenn der Karrierebereich mehr zeigt als eine Stellenausschreibung. Bewerber vergleichen Kanzleien anhand von Software, Fortbildung und Arbeitszeit – wer diese Fragen auf der Website beantwortet, kommt in die engere Auswahl.

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