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Webdesign · Rechtsanwälte

Webdesign für Rechtsanwälte

Anwälte dürfen werben – aber sachlich über die berufliche Tätigkeit informieren, nicht reklamehaft auftreten. Diese Grenze entscheidet, wie eine Kanzleiwebsite gebaut werden muss. Gleichzeitig sucht ein Mandant in einer Notlage keine Kanzleigeschichte, sondern eine Antwort.

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Fachgebiete statt Bauchladen

Eine Seite, die alles von Verkehrsrecht bis Erbrecht anbietet, wirkt beliebig und rankt nirgends. Wir bauen für jedes echte Fachgebiet eine eigene Seite mit typischen Fallkonstellationen, Ablauf und Kostenrahmen. Das schärft die Positionierung und trifft die Suche der Mandanten.

Erreichbarkeit als Entscheidungsfaktor

Mandanten mit Fristproblem entscheiden nach Erreichbarkeit. Telefonnummer sichtbar, klare Angabe zur Rückrufzeit, ein kurzes Formular für die Sachverhaltsschilderung – und eine Aussage dazu, ob und was die Erstberatung kostet. Fehlt Letzteres, rufen viele lieber nicht an.

Vertraulichkeit sichtbar machen

Wer über die Website Sachverhalte schildert, gibt sensible Informationen heraus. Verschlüsselte Übertragung, Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht, keine Weitergabe an Drittdienste und ein Formular, das nur das Nötige abfragt – das schafft Vertrauen und ist datenschutzrechtlich sauber.

Sachliche Information ist erlaubt, Reklame nicht

Die Berufsordnung erlaubt Anwälten Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Praktisch heißt das: Fachgebiete, Qualifikationen, Vorgehensweise und Kosten darzustellen ist unproblematisch. Erfolgsquoten, Superlative und Sensationsversprechen sind es nicht. Interessant ist, was daraus folgt – nämlich dass Kanzleien mit dem stärksten Fachinhalt gewinnen, nicht die mit dem lautesten Auftritt. Wer erklärt, wie ein Kündigungsschutzverfahren abläuft, welche Fristen gelten und was es kostet, zieht genau die Mandate an, die zum Fachgebiet passen. Die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu deiner Kammer.

Häufige Fragen zu Webdesign für Rechtsanwälte

Dürfen wir Mandantenbewertungen auf der Kanzleiwebsite zeigen?

Bewertungen sind grundsätzlich nicht verboten, dürfen aber nicht reklamehaft eingesetzt werden oder auf einen Einzelauftrag zielen; die Verschwiegenheitspflicht ist dabei zwingend zu beachten. Die konkrete Bewertung sollte deine Kammer bestätigen – wir richten die Darstellung danach aus.

Können wir Erfolgsquoten oder gewonnene Verfahren nennen?

Erfolgsquoten gelten regelmäßig als problematisch, weil sie auf Einzelmandate schließen lassen und irreführend sein können. Anonymisierte Falldarstellungen, die Vorgehen und Rechtsfrage erklären, sind der sicherere und wirksamere Weg.

Lohnt sich ein Rechtsblog?

Für die Sichtbarkeit deutlich, weil Mandanten mit konkreten Rechtsfragen suchen. Voraussetzung ist Pflege: Beiträge mit veralteter Rechtslage schaden dem Vertrauen mehr als kein Blog. Deshalb lieber wenige, aktuell gehaltene Beiträge als viele alte.

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