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Webdesign · Onlineshops

Webdesign für Onlineshops

Die meisten Shops verlieren ihr Geld nicht auf der Startseite, sondern zwischen Warenkorb und Bestellbestätigung. Dazu kommt seit dem 28. Juni 2025 ein Punkt, der in vielen Shops noch offen ist: Der elektronische Geschäftsverkehr ist im BFSG ausdrücklich erfasst.

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Den Bestellweg messen, dann reparieren

Wir richten die Messung so ein, dass sichtbar wird, an welchem Schritt Kunden aussteigen – Warenkorb, Anmeldung, Adresse, Versandart, Zahlung. Danach wird gezielt behoben statt allgemein optimiert. Meist sind es zwei oder drei Stellen, die den größten Teil der Abbrüche verursachen.

Fehlermeldungen, die weiterhelfen

Ein rot umrandetes Feld ohne Erklärung ist der häufigste Abbruchgrund und gleichzeitig ein Barrierefreiheitsmangel. Wir sorgen dafür, dass Fehler benannt, dem Feld zugeordnet und von Hilfstechnologien vorgelesen werden – das behebt beide Probleme in einem Schritt.

Ladezeit als direkter Umsatzfaktor

Bei Shops wirkt jede Sekunde messbar auf die Bestellquote, besonders auf dem Handy. Bilder in modernen Formaten, weniger Skripte von Drittanbietern, Caching richtig eingestellt – oft liegt die Hälfte der Ladezeit in Trackern und Widgets, die niemand mehr braucht.

Zwei Baustellen: Abbrüche und Barrierefreiheit

Erstens der Bestellweg. Zwischen Warenkorb und Zahlung brechen erfahrungsgemäß die meisten Kunden ab – wegen Pflicht-Registrierung, unklaren Versandkosten, fehlender Zahlungsart oder Formularfehlern, die niemand versteht. Jede dieser Hürden lässt sich einzeln messen und beheben, und die Wirkung zeigt sich innerhalb von Tagen im Umsatz. Zweitens das BFSG: Anders als bei vielen Dienstleistungen greift die Erleichterung für Kleinstunternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr nicht in gleicher Weise. Für Shops heißt das, dass Bestellweg, Formulare und Produktdarstellung zugänglich sein müssen – mit Tastatur bedienbar, mit Screenreader nutzbar, mit verständlichen Fehlermeldungen. Beides zusammen ist keine Doppelarbeit: Barrierefreie Bestellwege konvertieren messbar besser.

Häufige Fragen zu Webdesign für Onlineshops

Gilt das BFSG auch für unseren kleinen Shop?

Der elektronische Geschäftsverkehr ist im BFSG eigens erfasst, weshalb die Erleichterung für Kleinstunternehmen hier nicht wie bei anderen Dienstleistungen greift. Verlass dich in diesem Punkt nicht auf eine Agenturauskunft – das ist eine Frage für deinen Anwalt, und wir sagen dir, welche Angaben er dazu braucht.

Unser Shopsystem ist Standard. Ist der Checkout nicht ohnehin optimiert?

Die Basis meist ja, die Umsetzung selten. Theme, Erweiterungen und individuelle Anpassungen bringen regelmäßig Hürden und Barrierefreiheitsmängel zurück. Eine Prüfung des tatsächlichen Zustands ersetzt die Herstellerangabe nicht.

Wir haben Besucher, aber kaum Bestellungen. Wo fangen wir an?

Bei der Messung, nicht beim Design. Ohne die Zahlen, an welcher Stelle Kunden aussteigen, ist jede Änderung geraten. Diese Auswertung ist in wenigen Tagen eingerichtet und liefert meist sofort zwei bis drei konkrete Ansatzpunkte.

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